Tierarztpraxis am Spichernplatz

Medikamentenabgabe

aktuelles

Liebe Kunden,

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es kommen immer wieder die Anfragen von Besitzern nach Medikamenten für Tiere, die wir noch nicht kennen. Wir bitten um Ihr Verständnis, das wir keine Medikamente an uns unbekannte Tiere abgeben können.

Für die langjährigen Patienten der Praxis, die nach der Übernahme auch für uns „Neukunden“ sind, sind wir bemüht, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bitte sprechen Sie uns an.

Für die Abgabe von Medikamenten gelten laut der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) folgende Vorschriften:

§ 12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte

(1) Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im
Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft

1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind und
2. die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden.

Ihr Praxisteam der Kleintierpraxis am Spichernplatz – Dr. Simone Schneider und Daniela Schäfer